 
|  |  | 
|  | |
|  | Freiwilliges Folgerecht | 
|    | |
|  | Folgerecht Bei jedem Zweitverkauf und bei allen folgenden Verkäufen von Originalkunstwerken durch Private oder den Kunsthandel stünde eigentlich den Bildenden Künstler*innen eine Beteiligung am Weiterverkaufserlös zu. Weitere Informationen • Folgerecht auf Wikipedia • Folgerecht in der EU • Folgerechtsituation in der Schweiz (visarte) Freiwilliges Folgerecht für Matthias Zurbrügg (MZ) Beim Weiterverkauf von gedruckten Fotos, Buchstaben oder Wegweisern von Matthias Zurbrügg bitte folgendes freiwilliges Folgerecht beachten: • Der, die Verkäufer*in überweist bitte 5% des Erlöses (Verkaufspreis-Kaufpreis) eines Werks von MZ auf folgendes Konto: IBAN CH96 0900 0000 6049 5026 7 Matthias Zurbrügg, Wortinszenierungen 3068 Utzigen • Ebenfalls freiwillig: Angabe des, der neuen Besitzer*in • Das freiwillige Folgerecht für Matthias Zurbrügg bessert seine bescheidene Rente auf und gilt solange der Künstler lebt und verfällt mit dem Tag seines Todes. • Falls das Folgerecht dereinst ins schweizerische Urheberrecht aufgenommen werden sollte, ersetzen diese die Bestimmungen auf dieser Webseite. • Vielen Dank bereits an dieser Stelle für den überwiesenen Betrag. Utzigen, 13. Mai 2024 Matthias Zurbrügg | 
|  | Kontakt | 
| Matthias Zurbrügg Schrift-Steller Schauspieler Weier 109 CH-3068 Utzigen +41 77 454 18 44 IBAN CH96 0900 0000 6049 5026 7 Konto: Matthias Zurbrügg Wortinszenierungen 3068 Utzigen     | |
|  | Impressum | 
| © Fotos und Wortbilder: Matthias Zurbrügg, Mai 2024 | |